Verdi ruft das Bodenpersonal der Lufthansa zu einem Warnstreik auf - welche Rechte haben Passagiere bei Annullierungen und Verspätungen.

von Kai-Julian Folkerts

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Streichung eines Fluges?

Im Falle der Annullierung eines Fluges stehen Passagieren gemäß der FluggastrechteVO 261/2004 zwei Handlungsoptionen zur Verfügung. Die Fluggesellschaft kann einen Ersatzflug anbieten, wobei für innerdeutsche Flüge auch Bus- und Bahnreisen in Betracht kommen. Zusätzlich haben gestrandete Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen und eventuell eine Hotelübernachtung, wenn die Wartezeit bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern mindestens zwei Stunden beträgt. Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern erfolgt die Unterstützung nach drei Stunden und bei mehr als 3500 Kilometern nach vier Stunden. Alternativ können Passagiere auf den Flug verzichten und die Erstattung des Flugtickets verlangen, wobei die Erstattung innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen hat.

Welche Rechte haben Passagiere bei verspäteten Abflügen?

Auch bei verspäteten Abflügen muss die Fluggesellschaft ihre wartenden Passagiere am Flughafen betreuen. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere zudem vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Müssen Passagiere die Betreuungskosten zunächst selbst tragen?

Obwohl die FluggastrechteVO 261/2004 kostenlose Betreuungsleistungen vorsieht, wird dies oft nicht umgesetzt. Sollte die Fluggesellschaft trotz Nachfrage keine Unterstützung bieten, können sich Passagiere selbst um Verpflegung und gegebenenfalls um ein Hotel kümmern. Dabei ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren, um die Kosten später der Fluggesellschaft in Rechnung stellen zu können. Die Ursache der Verspätung spielt keine Rolle; die Fluggesellschaft muss dem Fluggast in jedem Fall helfen, unabhängig davon, ob die Verzögerung durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, wie z.B. durch einen Streik, verursacht wurde.

Erhalten Fluggäste zusätzliche Entschädigungen?

Bei Annullierung, Überbuchung oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Passagiere gemäß der FluggastrechteVO 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von 250 EUR bis zu 600 EUR. Dies gilt jedoch nur, wenn der Auslöser der Flugunregelmäßigkeit im Betriebsrisiko der Fluggesellschaft liegt.

Müssen Passagiere trotz absehbarer Verspätung pünktlich am Flughafen sein?

Auch bei absehbarer Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen erscheinen, um einen Ersatzflug, den die Fluggesellschaft möglicherweise bereitgestellt hat, wahrnehmen zu können. Etwas anderes gilt, sofern die Passagiere bereits auf einen anderen Flug umgebucht wurden.

Welche Rechte haben Flugreisende, wenn der Zubringerflug ausfällt und der Anschlussflug verpasst wird?

Im Falle eines annullierten Zubringerflugs muss die Fluggesellschaft gemäß der FluggastrechteVO 261/2004 den Passagier durch einen Ersatzflug zum Ziel befördern, also eine neue Verbindung für die gesamte Strecke anbieten. Voraussetzung hierfür ist aber, dass es sich um eine einheitlich gebuchte Flugreise handelt.

Welche Rechte haben Pauschalreisende?

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Verpflichtung. Er hat sicherzustellen, dass sein Reisekunde befördert wird, da der Flug Teil des Pauschalreisevertrages ist. Der Reiseveranstalter ist auch für Kosten für Verpflegung oder eine Übernachtung aufgrund von Verspätungen verantwortlich. Wenn dem Pauschalreisenden durch den Streik Urlaubstage entgehen, muss der Veranstalter den Anteil des Reisepreises für diese Tage zurückerstatten (Reisepreisminderung). Im Falle einer erheblichen Verkürzung des Urlaubs, beispielsweise durch eine verspätete Ankunft, besteht zudem die Möglichkeit auf Schadenersatz für die beeinträchtigte Dauer des Urlaubs.

Wie ist die Rechtslage, wenn durch einen verspäteten Abflug die Kreuzfahrt verpasst wird?

Wenn Flug und Kreuzfahrt als Paket gebucht wurden (Pauschalreise), ist der Veranstalter der Kreuzfahrt als Pauschalreiseveranstalter verpflichtet, seinen Reisekunden zum Schiff zu befördern, indem er Ersatzflüge organisiert.

Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts steht Ihnen für eine weitergehende Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.

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