LG Bremen: Fluggäste können Ansprüche nach der FluggastrechteVO auch beim Gericht am Zielflughafen ihres Anschlussfluges geltend machen

von Kai-Julian Folkerts

In dem vom Landgericht zu entscheidenden Fall hatten die Fluggäste einen Flug von San Francisco über Paris nach Bremen gebucht. Der Flug von San Francisco nach Paris startete mit einer mehrstündigen Verspätung, sodass die Fluggäste ihren Anschlussflug von Paris nach Bremen verpassten. Sie wurden von der Fluggesellschaft umgebucht und erreichten den Flughafen Bremen mit einer Verspätung von etwa 24 Stunden.

(Landgericht Bremen, Urteil vom 05.06.2015 - 3 S 315/14)

Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts steht Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

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