Kein Ausgleichsanspruch nach der FluggastrechteVO für kostenlos befördertes Kleinkind

von Kai-Julian Folkerts

Die Begründung des BGH: Sämtliche Fluggäste, die kostenlos reisen, sind vom Anwendungsbereich der FluggastrechteVO ausgenommen. Ein kostenlos befördertes Kleinkind hat auch dann keinen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 FluggastrechteVO, wenn sich die Entgeltfreiheit aus einem für die Öffentlichkeit verfügbaren Tarif ergibt. Auf die Verfügbarkeit eines solchen "Nulltarifs" für die Öffentlichkeit kommt es nicht an. Weder Wortlaut noch Entstehungsgeschichte der Vorschrift Art. 3 Abs. 3 Satz 1 FluggastrechteVO noch ihr Sinn und Zweck rechtfertigen die Annahme, der Ausschlusstatbestand der "kostenlos reisenden Fluggäste" betreffe lediglich den Sonderfall eines für die Öffentlichkeit nicht verfügbaren Tarifs, der den Flugpreis auf Null reduziert (Urteil des BGH vom 17.03.2015, Az.: X ZR 35/14).

Herr Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts steht Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

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