EuGH: Haftung bei Unfällen auf Kreuzfahrt-Pauschalreisen
von Kai-Julian Folkerts
Der Hintergrund der Entscheidung
Dem Urteil lagen zwei französische Verfahren zugrunde. In beiden Fällen hatten Reisende Kreuzfahrten gebucht, die als Pauschalreisen verkauft worden waren. Während der Reise kam es jeweils an Bord des Kreuzfahrtschiffes zu Stürzen mit erheblichen Verletzungen.
In einem Fall stürzte eine Reisende nachts in ihrer Kabine. In einem weiteren Fall stürzte eine Passagierin am Buffet, nachdem sie von einer unbekannten Person gestoßen worden war. Die Gerichte mussten klären, ob die Haftung nach dem Pauschalreiserecht oder nach den besonderen Regeln für die Beförderung von Reisenden auf See zu beurteilen ist.
Was hat der EuGH entschieden?
Der EuGH stellt klar, dass die Einordnung einer Kreuzfahrt als Pauschalreise nicht dazu führt, dass die besonderen seerechtlichen Haftungsregeln verdrängt werden. Auch wenn der Reisende die Kreuzfahrt als Pauschalreise gebucht hat, richtet sich die Haftung des Beförderers für Personenschäden, die während der Beförderung auf See an Bord eintreten, nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 und damit nach den Regeln des Athener Übereinkommens.
Das bedeutet: Für Unfälle an Bord eines Kreuzfahrtschiffes kommt es entscheidend darauf an, ob der Schaden während der „Beförderung“ im Sinne dieser Regelungen eingetreten ist. Zur Beförderung gehört insbesondere der Zeitraum, in dem sich der Reisende an Bord des Schiffes befindet. Eine künstliche Unterscheidung danach, ob sich der Unfall eher im Bereich der Unterbringung, der Verpflegung oder einer Freizeitgestaltung an Bord ereignet hat, ist danach grundsätzlich nicht maßgeblich.
Welche Folgen hat das für Reisende?
Für Reisende ist die Entscheidung ambivalent. Einerseits bleibt es möglich, Ansprüche sowohl gegen den Reiseveranstalter als auch gegen den tatsächlichen Beförderer zu prüfen. Andererseits unterliegen Ansprüche wegen Personenschäden an Bord besonderen Haftungsvoraussetzungen und Haftungsgrenzen.
Bei einem sogenannten Schifffahrtsereignis, etwa einem Schiffbruch, einer Kollision, einer Strandung, einem Feuer, einer Explosion oder einem relevanten Mangel des Schiffes, gelten besondere Haftungsregeln zugunsten des Reisenden. Bei sonstigen Unfällen an Bord, etwa einem Sturz in der Kabine oder am Buffet, muss dagegen regelmäßig geprüft werden, ob ein Verschulden des Beförderers oder seiner Mitarbeiter nachweisbar ist.
Kommt ein Mitverschulden des Reisenden in Betracht, kann dies die Haftung ganz oder teilweise reduzieren. Gerade bei Stürzen an Bord wird deshalb häufig im Einzelfall zu klären sein, ob der Unfall auf einen Mangel des Schiffes, eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, unzureichende Beleuchtung, nasse oder rutschige Böden, mangelhafte Organisation oder auf ein eigenes Fehlverhalten des Reisenden zurückzuführen ist.
Keine unbegrenzte Haftung nur wegen Pauschalreise
Wichtig ist: Allein der Umstand, dass die Kreuzfahrt als Pauschalreise gebucht wurde, führt nicht automatisch zu einer uneingeschränkten Haftung des Reiseveranstalters oder des Beförderers. Die Haftung kann nach den einschlägigen internationalen Regelungen begrenzt sein. Der EuGH betont damit die Bedeutung der besonderen Haftungsordnung für Seereisen.
Zugleich bedeutet dies aber nicht, dass Reisende schutzlos sind. Ansprüche können weiterhin bestehen. Entscheidend ist eine saubere rechtliche Einordnung: Wer war Reiseveranstalter? Wer war ausführender Beförderer? Wo genau ereignete sich der Unfall? Welche Ursache hatte der Unfall? Gab es Zeugen, Fotos, Bordberichte, medizinische Unterlagen oder sonstige Beweise?
Praktische Hinweise für betroffene Kreuzfahrtreisende
Wer auf einer Kreuzfahrt verletzt wird, sollte den Vorfall möglichst sofort an Bord melden und sich den Unfall dokumentieren lassen. Wichtig sind insbesondere Fotos der Unfallstelle, Namen von Zeugen, ärztliche Unterlagen, Bordberichte und jede Kommunikation mit dem Reiseveranstalter oder der Reederei.
Gerade bei Personenschäden auf Kreuzfahrten ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll. Die Anspruchsgrundlagen können komplex sein, weil Pauschalreiserecht, europäisches Seebeförderungsrecht und internationale Haftungsregelungen ineinandergreifen. Fehler bei der Anspruchsgegnerbestimmung oder bei der Beweissicherung können die spätere Durchsetzung erheblich erschweren.
Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts steht Ihnen für eine weitergehende Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Reiserecht, Pauschalreiserecht und Transportrecht gerne zur Verfügung.