BGH: Bei Flugbuchungen darf vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags verlangt werden

von Kai-Julian Folkerts

Die Verbraucherzentrale NRW wollte die Klauseln von Lufthansa, Condor und TUIFly zu Fall bringen und agumentiert, daß die Vorauszahlungen der Ticketpreise unverhältnismäßig benachteiligt werden. Nach der Argumentation der Verbraucherzentrale werde hierdurch das Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt und der Kunde verliere ein Druckmittel, Geld bis zur Erbringung der Leistung zurückzuhalten. Zudem entstehe den Kunden durch die sofortige Fälligkeit ein Zinsnachteil. Die Flugunternehmen hingegen hatten in der Verhandlung argumentiert, dass sie das Inkassorisiko zahlungsunwilliger Kunden nicht tragen könnten.

Der Argumentation der Verbraucherschützer folgten aber die Richter des BGH nicht.

Die Richter entschieden, dass das vom Fluggast zu tragende Insolvenzrisiko durch nationale und internationale Bestimmungen deutlich verringert sei und ein möglicher Zinsnachteil durch eine frühe Buchung durch einen Preisvorteil gegenüber einer späteren Buchung ausgeglichen werden könne. Damit bestätigt der BGH Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln und Frankfurt, die zuvor eine sofortige Zahlungspflicht für zulässig erklärt hatten.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14 und  X ZR 5/15)

Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts steht Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

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