AG München: Diebstahl aus dem Hotelsafe kein Reisemangel

von Kai-Julian Folkerts

Im konkreten Fall buchten die Kläger bei einem Münchner Reiseveranstalter eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik. Die Kläger behaupten, dass während des Aufenthalts in das Hotelzimmer eingebrochen wurde und aus dem dort installierten Safe 666 Euro und 108 US-Dollar in bar entwendet worden seien. Nach Angaben der Kläger befanden sich bereits bei Bezug des Zimmers alte Einbruchsspuren an der Hotelzimmertür und aus Angst vor weiteren Einbrüchen den Urlaub nicht mehr genießen können.

Mit der Klage verlangen die Kläger vom Reiseveranstalter 756,98 Euro als Schadensersatz für das entwendete Geld. Außerdem waren die Kläger der Meinung, dass die Reise wegen des Diebstahls mangelhaft gewesen sei und begehrte ebenso Schadensersatz  in Höhe von 20 Prozent des Reisetagespreises wegen nutzlos aufgewendeten Urlaubs, also noch einmal 167 Euro für die verbliebenen sechs Tage seit dem Diebstahl.

Das Amtsgericht hat die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

In den Entscheidungsgründen führte es aus, dass der Diebstahl als solcher keinen Reisemangel darstelle, auch wenn dieser den Erholungserfolg durchaus beeinträchtige. Ein Diebstahl sei vielmehr eine Störung, die aus dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden herrühre.

Allein die Tatsache, dass sich möglicherweise an der Hotelzimmertür alte Einbruchsspuren befunden haben, bedeute nicht, dass das Hotel besonders sicherheitsgefährdet gewesen sei und der Veranstalter daher verpflichtet gewesen wäre, weitergehende Maßnahmen zur Sicherheit der Hotelgäste zu ergreifen.

"Um ein Organisationsverschulden des beklagten Reiseanbieters und damit einen Mangel zu begründen, bedarf es einer weit umfangreicheren Darstellung der Hotelorganisation und des Nachweises, dass es in dem Hotel aufgrund eines Sicherheitsfehlers wiederholt zu Einbrüchen gekommen ist, von denen die Beklagte Kenntnis erlangt hat", so das Gericht.

(Urteil AG München vom 06.08.2015, Az.: 275 C 11538/15)

Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts steht Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

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