AG Mannheim: AGB-Klausel eines Versenders in Frachtgewerbe mit Zahlungsfrist bis 90 Tage unangemessen benachteiligend
von Kai-Julian Folkerts
Untersagt sind Klauseln, mit denen der Verwender sich eine unangemessen lange Zeit für die Erfüllung von Zahlungspflichten gegenüber seinem Vertragspartner ausbedingt. Eine Zahlungsfrist von bis zu 90 Tagen ab Rechnungseingang stellt insbesondere für kleinere und mittelständische Frachtführer eine unangemessen lange Frist dar, durch die sie benachteiligt würden, da sie wegen Ihrer Vorleistungspflicht durch die tatsächliche Durchführung des Transportes erhebliche Aufwendungen zu tätigen haben. Insbesondere solche Unternehmen sähen sich einer unbilligen Existenzbedrohung ausgesetzt, wenn sie sich auf eine sehr viel später eintretende Fälligkeit einer Forderung verweisen lassen müssten (Urteil des AG Mannheim vom 22.07.2015, Az.: 10 C 169/15).
Herr Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts steht Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.