AG Düsseldorf: Ausgleichszahlung wegen Downgrading und Ankunftsverspätung eines Fluges aufgrund Pilotenstreiks

von Kai-Julian Folkerts

Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist zwar nicht verpflichtet, Ausgleichzahlungen zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Bleibt aber mangels Vortrags offen, in welchem Umfang Piloten sich überhaupt an dem Streik beteiligt haben und wie das Unternehmen seinen Flugplan reorganisiert hat, so kann sich das Luftfahrtunternehmen nicht entlasten. Darüber hinaus hat der Reisende bei einer mehr als dreistündigen Ankunftsverspätung einen Ausgleichsanspruch in Höhe von ebenfalls 600 EUR, der gleichwohl um 50 % zu kürzen ist, da die Verspätung unter 4 Stunden liegt.

(Urteil des AG Düsseldorf vom 28.10.2015, Az.: 46 C 333/15)

Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts steht Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

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