Rechtsanwalt für Reiserecht, Pauschalreiserecht und Fluggastrechte in Bremen

Reiserecht-Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts

Beratung und Vertretung im Reiserecht und bei Fluggastrechten

Reisemangel, Flugannullierung, Flugverspätung oder Flugvorverlegung? Sie möchten von einer Reise zurücktreten, ein Flugticket stornieren oder Ansprüche gegenüber einer Fluggesellschaft oder einem Reiseveranstalter prüfen und durchsetzen lassen?

Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts berät und vertritt Reisende sowie Unternehmen in wesentlichen Fragen des Reiserechts, Pauschalreiserechts und der Fluggastrechte. Die rechtliche Prüfung und weitere Bearbeitung können grundsätzlich vollständig digital erfolgen. Übersenden Sie hierfür die Buchungsunterlagen, die Korrespondenz und vorhandene Belege per E-Mail an Folkerts@RA-KJF.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Pauschalreiserecht

Die KANZLEI KJF berät und vertritt Reisende in allen wesentlichen Fragen des Pauschalreiserechts. Die Tätigkeit umfasst insbesondere Ansprüche wegen Reisemängeln, Reisepreisminderung und Schadensersatz sowie rechtliche Fragen bei erheblichen Vertragsänderungen, Reiserücktritt und Reiseabbruch. Geprüft werden außerdem Erstattungsansprüche bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die Wirksamkeit von Stornokosten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten durch den Reiseveranstalter.

Reisemängel und Reisepreisminderung

Entspricht die tatsächlich erbrachte Reiseleistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen, kann eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommen. Dies gilt beispielsweise bei mangelhafter Unterbringung, erheblichen Hygienemängeln, Baulärm, ausgefallenen Reiseleistungen oder Änderungen der Reiseroute. Rechtsanwalt Kai-Julian Folkerts prüft, ob ein Reisemangel vorliegt, in welcher Höhe eine Reisepreisminderung gerechtfertigt ist und welche weiteren Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen.

Schadensersatz und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Neben einer Reisepreisminderung können Ansprüche auf Ersatz zusätzlicher Aufwendungen und weiterer Schäden bestehen. Wurde die Reise erheblich beeinträchtigt oder vollständig vereitelt, kommt außerdem eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht. Auch Ansprüche wegen Personen-, Gesundheits- oder Gepäckschäden werden anhand der jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Haftungsvorschriften geprüft und durchgesetzt.

Individualreisen, Hotelbuchungen und Ferienunterkünfte

Auch bei einzeln gebuchten Reiseleistungen können Ansprüche wegen mangelhafter, verspäteter oder nicht erbrachter Leistungen bestehen. Die KANZLEI KJF berät und vertritt Sie insbesondere bei Streitigkeiten aus Hotelbuchungen, Ferienhaus- und Ferienwohnungsverträgen, Kreuzfahrten und Beförderungsverträgen. Geprüft werden unter anderem Ansprüche wegen mangelhafter Unterbringung, ausgefallener Leistungen, unberechtigter Stornokosten, nicht erstatteter Zahlungen und Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Wurde Ihr Flug annulliert, erheblich verspätet oder kurzfristig vorverlegt? Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst oder wurde Ihnen die Beförderung verweigert? Abhängig von der Flugentfernung und den Umständen des Einzelfalls kann eine Ausgleichszahlung von 250,00 Euro, 400,00 Euro oder 600,00 Euro je Fluggast in Betracht kommen. Daneben können Ansprüche auf Erstattung des Flugpreises, anderweitige Beförderung, Verpflegung, Hotelunterbringung und Erstattung notwendiger Aufwendungen bestehen. Auch der Einwand außergewöhnlicher Umstände wird anhand des konkreten Flugverlaufs geprüft.

Rechtliche Beratung für Reiseveranstalter und Touristikunternehmen

Die KANZLEI KJF berät Reiseveranstalter, Reisevermittler und weitere Unternehmen der Touristikbranche bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Angebote, Verträge und Geschäftsprozesse. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Erstellung und Prüfung Allgemeiner Reisebedingungen, Vermittlungsbedingungen und Beförderungsbedingungen. Weitere Beratungsgegenstände sind gesetzliche Informationspflichten, Kundengeldabsicherung, Mindestteilnehmerzahlen, Leistungsänderungs- und Rücktrittsklauseln, Online-Buchungsprozesse sowie die Abwehr von Kundenansprüchen und Regressforderungen gegenüber Leistungsträgern und Fluggesellschaften.

Allgemeine Reise- und Beförderungsbedingungen

Allgemeine Reise-, Vermittlungs- und Beförderungsbedingungen bestimmen häufig maßgeblich, welche Rechte und Pflichten im konkreten Vertragsverhältnis gelten. Die KANZLEI KJF erstellt und prüft insbesondere Stornierungsbedingungen, Preisänderungsklauseln, Leistungsänderungsvorbehalte, Mindestteilnehmerregelungen, Haftungsbestimmungen und weitere Vertragsklauseln. Ebenso wird geprüft, ob Bedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und einer rechtlichen Inhaltskontrolle standhalten.