Wer im Internet einen Flug bucht, muss den endgültigen Preis sofort vor Augen haben können. Das hat der Bundesgerichtshof in seiem Urteil vom 30. Juli 2015 im Einklang mit dem EuGH entschieden. Der angegebene Gesamtpreis müsse von Anfang an und nicht erst beim letzten Buchungsschritt Steuern, Gebühren und Zuschläge einschließen, urteilten die Richter. Nur so könne der Verbraucher eine "informationsgeleitete Entscheidung" treffen, heißt es in der Begründung.
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