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EuGH: Finanzieller Ausgleich auch bei Flugannullierungen wegen unerwarteter technischer Probleme

Von: Kai-Julian Folkerts

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Der Europäische Gerichtshof hat am 17.09.2015 entschieden, dass Luftfahrunternehmen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme Betreuungs- und Ausgleichsleistungen nach der Europäischen Verordnung Nr. 261/2004 erbringen müssen. Jedoch können bestimmte technische Probleme, die unter anderem aus versteckten Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien.

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BGH: Zur Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort

Von: Kai-Julian Folkerts

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Die Kläger begehren von der beklagten Reiseveranstalterin (V.) Schmerzensgeld wegen Verletzungen bei einem Unfall, der sich auf einer Ausflugsfahrt am Urlaubsort ereignete.

Für die Frage, ob ein Reiseunternehmen nur als Vermittler tätig wird oder die eigenverantwortliche Stellung als Vertragspartner einnimmt, kommt es auf den Gesamteindruck an, den der Reisende bei der Vertragsanbahnung gewinnt. Die für eine weitere Buchungsmöglichkeit angegebene Mailadresse mit einer auf Bulgarien hinweisenden Top-Level-Domain und einem vom Namen des deutschen Reiseveranstalters abweichenden Domainnamen lassen für den Reisenden nicht eindeutig einen anderen Vertragspartner für weitere Ausflüge erkennen.

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EuGH: Möglicher Entschädigungsanspruch orientiert sich am Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtür

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Der Zeitpunkt, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, bestimmt die "tatsächliche Ankunftszeit" eines Fluges. Denn im Hinblick auf eine etwaige Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 lässt sich erst zu diesem Zeitpunkt das Ausmaß der Verspätung bestimmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor.

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EuGH: Airlines müssen finanziellen Ausgleich auch bei Flugannullierungen wegen unerwarteten technischen Problemen zahlen

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Der Europäische Gerichtshof hat am 17.09.2015 entschieden, dass Luftfahrtunternehmen Fluggästen grundsätzlich auch bei der Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme einen finanziellen Ausgleich zu leisten haben. Jedoch können bestimmte technische Probleme, die unter anderem aus versteckten Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien. Dies klärte der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 17.09.2015 (Az.: C-257/14).

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