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AG Köln: Vorverlegung des Rückfluges um über 14 Stunden rechtfertigt Kündigung des Reisevertrags und Entschädigungsanspruch

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Verlegt der Reiseveranstalter den Rückflug um fast 15 Stunden vor, so rechtfertigt dies eine Kündigung des Reisevertrags sowie ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Reisepreises. Die durch die Vorverlegung bedingte erhebliche Beeinträchtigung der Nachtruhe muss vom Reisenden nicht hingenommen werden.

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BGH: Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis erstatten

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Ein Reiseveranstalter muss nach einem unverschuldeten Unfall auf der Busfahrt vom Flughafen zum Hotel unter Umständen den vollen Reisepreis zurückzahlen. Das gilt nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag, wenn die Betroffenen die weiteren Reiseleistungen wegen der Unfallfolgen nicht in Anspruch nehmen können.

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BGH: Vorlage an den EuGH zu Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätung

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 19.07.2016 – X ZR 138/15 dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung des Art. 7 der Europäischen Fluggastrechteverordnung (Verordnung [EG] 261/2004) vorgelegt:

Kann ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO auch dann bestehen, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchungsbestätigung durch ein Reiseunternehmen erfolgte, das die Flüge für seinen Kunden zusammengestellt hat? 

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AG: Bonn: Aufklärungspflicht des Reiseveranstalters über Gültigkeit des Reisepasses

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Ein Reiseveranstalter muss den Reisekunden nicht über Umstände informieren, die die Gültigkeit des eigenen Reisepasses betreffen. Erklärt sich ein Reisebüro bereit, bei der Ausfüllung eines ESTA-Formulars zur Einreise in die USA behilflich zu sein, ergibt sich hieraus ohne zusätzliche Vereinbarung nicht die Verpflichtung, die Reisepässe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

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