Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat wegen der Corona-Pandemie eine weltweite Reisewarnung bis mindestens Ende April 2020 ausgesprochen. Das Amt warnt vor sämtlichen nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, „da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist.“
Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus stornieren viele Fluggesellschaften daher ihre Flüge.
Viele fragen sich: Welche Rechte habe ich? Kann ich als Passagier für einen Flugausfall aufgrund der Corona-Lage Entschädigung erhalten?
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