Eine Frau verlangte 5.000 Euro von der Fluggesellschaft, weil ihr Hund während der Reise entlief. Sie muss sich jedoch mit maximal 1.700 Euro zufriedengeben, da Haustiere nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtlich nur als "Gepäck" gelten.
Ist ein Pauschalreiseveranstalter zum Schadenersatz der gesamten Pauschalreise verpflichtet, wenn der Kunde wegen einer Zugverspätung bei einem in der Pauschalreise angebotenen Rail&Fly Tickets nicht seinen Flug erreicht und deswegen die gesamte Reise storniert?
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat mit Beschluss (Az. 11 U 43/24) wichtige Klarstellungen zum Pauschalreiserecht getroffen. Im Kern geht es um die Frage, ob erhebliche Änderungen der Reiseleistungen – insbesondere bei Flugverbindungen und Beförderungsklassen – den Reisenden zum Rücktritt vom Vertrag und zu Entschädigungsansprüchen berechtigen.
Wer sich bei einer Online-Buchung „verklickt“, muss nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Das Amtsgericht Steinfurt entschied, dass eine fehlerhafte Flugbuchung wegen Irrtums wirksam angefochten werden kann. Statt eines Gutscheins ist der gesamte Flugpreis zu erstatten.
Ist das Boarding noch nicht abgeschlossen und sind die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, besteht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft. Gleiches gilt, wenn der Vorfeldbus, der die Fluggäste zum Flugzeug bringen soll, noch nicht abgefahren ist. In diesem Fall müssen auch verspätet am Fluggate ankommende Reisende mitgenommen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.